Mehrleistungen für moderne Behandlungsarten

Füllungen

Wir legen bevorzugt Füllungen aus hochwertigem Composite (Kunststoff Füllungen mit hohem Keramikpartikel-Anteil), sofern dies technisch in einer individuellen Mundsituation möglich ist. Solche Füllungen sind farblich sehr gut angepasst und daher unauffällig bis unsichtbar, minimalinvasiv und stabil.

Leider werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen nur bei Kindern bis 13 Jahren und in einfachster Ausführung (eine Farbe, lediglich Kunststoff-Füllung) auch bei Ausnahmeindikationen (Schwangerschaft, Stillzeit, nachgewiesener Amalgam-Allergie und Niereninsuffizienz) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Im Vergleich zu den Kassenfüllungsarten aus Amalgam (wird ab 2025 EU weit verboten) oder Zement (nicht zahnfarben und deutlich weniger lang haltbar) müssen wir daher bei den höherwertigen Composite-Füllungen einen Eigenkostenanteil je nach Größe und Aufwand berechnen – zahlbar direkt im Anschluss per EC-Karte oder bei positiver Prüfung unseres Abrechnungspartners „bfs finance“ auch bequem per Überweisung oder Ratenzahlung.

Preisinformationen zu Mehrleistungen für gesetzlich Versicherte bei Füllungen

Die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Mehrkosten teilweise oder auch in vollem Umfang. Erkundigen Sie sich gern bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme der Behandlung.