Mehrleistungen für moderne Behandlungsarten

Wir haben in unserer Praxis den Anspruch, unseren Patienten eine zahnmedizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand der Medizin und nicht nur nach politischer Verordnung anzubieten.

Beispielsweise legen wir bereits seit Jahrzehnten in unserer Praxis keine Füllungen aus dem umstrittenen quecksilberhaltigem Material Amalgam mehr. Diese Füllungen sind aber bis zu ihrem EU-weiten Verbot ab 2025 die gesetzliche Kassenleistung. 

Wir verwenden nur zeitgemäße Materialien und Methoden, die dem „State-of-the-Art“ der modernen Zahnmedizin entsprechen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen transparent darlegen, wieso wir in unserer Praxis welche zuzahlungspflichtigen Leistungen anbieten, um Sie und Ihre Mundgesundheit mit gutem Gewissen versorgt zu wissen. 

Gesetzlich Versicherte

Wussten Sie, dass die zahnärztlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) per Gesetz festgeschrieben sind?
Im SGB V § 28, Abs. 2 wird die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung für die Versicherten als lediglich „ausreichend und zweckmäßig“ definiert.

Das bedeutet, dass für gesetzlich Versicherte eine zahnmedizinische Grundversorgung vorgesehen ist, welche nur „die nötigsten Maßnahmen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten“, wie die (halb-)jährliche Kontrolluntersuchung, beinhaltet.

Für uns als Behandler bedeutet dies konkret, dass nur kurze Behandlungszeiten und nur die jeweils einfachste Ausführung der benötigten Materialien und das oft auch nur zu einem gewissen Anteil erstattet werden. Die Differenz, auch zu einer höherwertigen Behandlung, muss leider der GKV-Patient privat oder seine Zahnzusatzversicherung tragen.

Gesetzlich Versicherte

Die Zahnärztliche Vergütung nach der GOZ liegt in vielen Behandlungsbereichen inzwischen weit unter der BEMA Vergütung der gesetzlich Versicherten.

Tatsächlich liegt der GOZ-Punktwert, der zur Bewertung privatzahnärztlicher Leistungen verwendet wird, seit 1988 unverändert bei 11 Pfennig.

Um heute noch wirtschaftlich bestehen zu können, ist unsererseits daher ein Angleichen zumindest auf BEMA-Niveau (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) unabdingbar. Wir weisen darauf hin, dass manche private Versicherungen Teile der Leistungen möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang erstatten, bitten dennoch um Ihr Verständnis für diese zwingend notwendige Faktoranpassung, um Ihnen die Qualität bieten zu können, für die Sie uns schätzen.

Weitergehende Informationen zu den verschiedenen Mehrleistungen

Wurzelkanalbehandlungen

Behandlungen unter Lachgas

Professionelle Zahnreinigungen